Pflegen, erholen und stärken
In unserem speziellen Behandlungskonzept für Pflegende Angehörige
Flyer für Pflege Angehörige.pdf
Wunsch und Wahlrecht
Informationen zum Wahlrecht
Damit Sie Ihre Rehamaßnahme auch bei uns im RehaKlinikum Bad Säckingen durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Wahlrecht geben:
Wunschklinik auswählen
Es ist wichtig, dass Sie sich schon vor der Beantragung Ihrer Reha darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.
Antragstellung
Sobald Sie sich für eine Wunschklinik entschieden haben, ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung von Name und Ort Ihrer Wunscheinrichtung.
Nach § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht haben Sie das Recht, sich eine Klinik Ihrer Wahl auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
Sollten Sie Hilfestellungen bei diesem Thema brauchen, dann können Sie sich gerne an unsere Patientenaufnahme wenden.
WunschWahlrecht_Argument.pdf