Ambulanzen

Pflegende Angehörige

Sich selbst pflegen

Überbelastung durch Familie und Beruf - doch was tun wenn zusätzlich noch die Pflege von Angehörigen dazu kommt? Mit der Zeit kommt der Pflegende häufig selbst an seine Grenzen und die mobilisierten Kräfte sind aufgebraucht. Doch die Folgen lassen oftmals nicht lange auf sich warten. Psychische Störungen, permanente Erschöpfungszustände, körperliche Schmerzen oder seelische Beschwerden wie Depressionen oder Schlafstörungen treten auf. Um den Pflegenden selbst wieder Kraft und Gesundheit zurück geben zu können hat das RehaKlinikum Bad Säckingen (RKBS) ein besonderes Behandlungsprogramm erstellt.

 

Voraussetzungen

 

Rehabilitation für pflegende Angehörige:

  • Recht auf Reha ist durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz geregelt.
  • Beantragung einer Rehabilitation für pflegende Angehörige und versorgende Zugehörige erfolgen beim Hausarzt. Dieser stellt dann bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) den Antrag.

 

Rehabilitation zusammen mit zu pflegenden Angehörigen:

  • Antragstellung auf Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege bei Krankenkasse durch den Hausarzt
  • Einweisung Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege direkt durch den Hausarzt

 

Unterbringung des „zu Pflegenden“:

  • im häuslichen Umfeld (Eigenregie Rehabilitand)
  • in Nähe des Wohnortes (Eigenregie Rehabilitand)
  • ortsnah, zusammen mit dem „zu Pflegenden“  in eine Kooperationseinrichtung des RKBS (St. Marienhaus)

 

 

 

 

Das Besondere Behandlungsprogramm

„Selbst schonend pflegen“ des RehaKlinikums Bad Säckingen
richtet sich an pflegende Angehörige und versorgende Zugehörige, die allein eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme wahrnehmen möchten und die Versorgung des zu Pflegenden am Heimatort organisieren. Wir haben für Sie ein speziell auf Pflegepersonen abgestimmtes Programm zusammengestellt, das Ihre Gesundheit stärken und Sie fit für die Pflege machen soll. Denn wer sich gleichzeitig um sein eigenes Leben und um das eines anderen kümmert, braucht Unterstützung.

Unter anderem erwarten Sie diese Themen:

  • Erfahrungsaustausch
  • rückenschonendes Pflegen
  • Vorbeugung von Stürzen
  • Ernährungsberatung
  • Motivation zur Selbstfürsorge und Achtsamkeit schaffen
  • Stärken des Selbstwertgefühls
  • Achtsamer Umgang mit sich selbst
  • Lebensräume gestalten
  • Umgang mit Demenz

Wie lange dauert eine Rehamaßnahme

In der Regel werden Kuren für 3 Wochen genehmigt. Wenn es medizinisch erforderlich ist, kann auch eine Verlängerung beantragt werden. Die Beantragung der Verlängerung läuft über den behandelnden Arzt in der Rehaeinrichtung. Sie haben mit diesem Antragsverfahren nichts zu tun, das läuft alles automatisch.

Wie wird eine Reha für pflegende Angehörige beantragt

Hausarzt in Schlüsselposition

Als Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen, ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner für eine Beantragung einer Stationären (Früh-) Rehabilitationsmaßnahme.
Subjektive und objektive Be- bzw. Überlastung von Pflegenden kann zu körperlichen und seelischen Störungen der Gesundheit führen. Für das Erkennen von pflegebedingten Gesundheitsgefährdungen und die Einleitung einer Unterstützung ist die Schlüsselposition des Hausarztes sehr wichtig. Der Hausarzt begründet die Notwendig. Der Ablauf ist in der Leitlinie Pflegende Angehörige von Erwachsenen S3-Leitlinie AWMF-Register-Nr. 053-006 DEGAM-Leitlinie Nr. 6 beschrieben.

Der Antragsteller
Der Pflegende Angehörige hat die Möglichkeit direkt einen Antrag bei der GKV/DRV zu stellen. Zu der Gruppe „Pflegende Angehörige“ gehören Angehörige und „versorgende Zugehörige, auch informelle Pflegepersonen“ genannt.

Ihre Ansprechpartnerin

Aurora Maniscalco

Leitung Patientenaufnahme

Telefon
+49 77 61 / 554 - 4021
+49 77 61 / 554 - 4020

Fax
+49 77 61 / 554 -917

E-Mail
patientenaufnahme@rkbs.de

 

Servicezeiten

Montag und Mittwoch
14:00 - 16:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag
08:30 - 12:30 Uhr