Rehamaßnahmen

Rehamaßnahmen

Im RehaKlinikum Bad Säckingen können Rehabilitanden stationäre, teilstationäre oder ambulante Rehabilitationsmassnahmen durchführen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Privatpatienten und Selbstzahler individuelle Rehabilitationsmassnahmen in Anspruch zu nehmen.

Stationäre Rehabilitation

Die Durchführung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bedeutet, dass Sie Tag und Nacht im RehaKlinikum Bad Säckingen betreut werden. Die Rehabilitation findet außerhalb Ihres üblichen sozialen Umfelds statt, damit ein durchgreifender Erfolg in Ihrer Rehabilitationsmaßnahme gelingt. In dieser Zeit konzentrieren Sie sich ganz auf Ihre Genesung und lassen Ihren Alltag zu Hause.

Teilstationäre Rehabilitation

Eine teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme bedeutet, dass Sie tagsüber im RehaKlinkum Bad Säckingen betreut werden und zu Hause übernachten. Sie erhalten die auf Ihre individuelle Situation abgestimmten Therapien sowie die Verpflegung in unserem Haus. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, in Ihrem sozialen Umfeld zu bleiben und Ihre private Situation auch während Ihrer Reha zu managen.

Um eine Reha beantragen zu können, helfen wir Ihnen gerne.

Ambulante Rehabilitation

Die Durchführung einer ambulanten Rehabiklitationsmassnahme, dass Sie auf Ihre individuelle Situation abgestimmte Therapien im RehaKlinikum Bad Säckingen erhalten nachdem Ihr niedergelassener, behandelnder Arzt Ihnen diese empfohlen und verordnetet hat. Gerade unmittelbar nach stationären Aufenthalten können Ihnen diese Massnahmen zur Verbesserung Ihrer Funktionsfähigkeit von großer Hilfe sein.

Rehabilitation für Privatpatienten und Selbstzahler

Unsere Rehabilitationsleistungen können Sie auch als Selbstzahler oder Privatpatient in Anspruch nehmen. Hier betreut Sie unser Ärztlicher Direktor persönlich. Er wird mit Ihnen gemeinsam ein auf Sie abgestimmtes Rehabilitationsprogramm erarbeiten. In regelmäßigen Visiten werden engmaschig und kontinuierlich ihre Fortschritte überwacht. Jeder weitere Schritt wird mit Ihnen ausführlich besprochen. Diagnostische, Präventionsmassnahmen (z. B. Labor, Ultraschall, Belastungstests, etc.) erfolgen zudem.

Weitere Informationen

Anschlussrehabilitation / Anschlussheilbehandlung (AR / AHB)

Die Anschlussrehabilitation oder auch kurz AR / AHB ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die sich innerhalb von 14 Tagen an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließen muss. Dies kann nach einer operativen Versorgung an den großen Gelenken, der Wirbelsäule, als auch nach einer konservativen orthopädischen oder rheumatologischen Behandlung sein.

Eine AR / AHB ist immer eine Gemeinschaftsaufgabe eines interdisziplinären therapeutischen Teams. Ärzte, Pflegekräfte und Therapeuten arbeiten an der optimalen Rekonvaleszenz des Patienten.

Wiederteilnahme am Leben

Eine AR / AHB soll Ihnen als Patient helfen, wieder am Gemeinschaftsleben teilzunehmen, Ihre Alltagsaufgaben zu bewältigen und in Ihr Berufsleben wiedereingegliedert zu werden.

Kosten

Die Kosten für eine AR / AHB übernimmt entweder die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung (bei noch berufstätigen Versicherten).

Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen

Das Krankenhaus stellt fest, ob die AR / AHB erforderlich ist. Der Sozialdienst des behandelnden Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.

Für die AR / AHB gibt es zwei Wege, die davon abhängig sind, bei welchem Rentenversicherungsträger Sie versichert sind:

  1. Sie werden direkt in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem die Zusage Ihres Kostenträgers erteilt wurde.
  2. Ist eine direkte Verlegung nicht möglich, werden Sie schnellstmöglich in die Rehabilitationseinrichtung verlegt, nachdem der Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenversicherung) kurzfristig über den Antrag entschieden hat. (Siehe: www.deutsche-rentenversicherung.de)

Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen vorliegen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.ahb.info/voraussetzungen

Sind die sozialmedizinischen Voraussetzungen für eine AR / AHB erfüllt, der Antrag genehmigt und die Kostenübernahme geklärt, steht dem Antritt der AR / AHB nichts mehr im Wege. Im Idealfall sollte sich die AR / AHB möglichst zügig an die Akutphase der Krankheit anschließen. Der Verlauf der AR / AHB richtet sich zum einen nach der Art, also ob die Rehabilitationsmaßnahmen ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden, und zum anderen nach der Krankheit selbst.

Indikationsgruppen der AR / AHB im RehaKlinikum Bad Säckingen sind unter anderem:
  • Zustand nach Gelenkersatzoperationen (z.B. Hüft TEP, Knie TEP und Schulteroperationen)
  • Zustand nach stabilisierenden oder korrigierenden Operationen an der Wirbelsäule
  • Vorliegen einer rheumatisch-entzündlichen Systemerkrankung (Autoimmunerkrankung)

Im AR / AHB Programm des RehaKlinikums Bad Säckingen erhalten die teilnehmenden Patienten eine individuelle, genau auf ihre derzeitige körperliche Situation abgestimmte Therapie. Die Ziele werden gemeinsam mit Ihnen, Ihren Ärzten und Ihren Therapeuten vereinbart.

Gelenkersatzmassnahmen in Orthopädie und Rheumatologie

Der totale Ersatz des Knie- oder Hüftgelenks im Rahmen eines operativen Eingriffes wird meistens bei einer schwerwiegenden Arthrose nötig.

Durch Gelenkverschleiß oder Entzündung wird Knorpel zerstört, die Schmierfähigkeit innerhalb der Gelenkkapsel nimmt ab und die Knochen reiben aufeinander. Dabei kann es zu schmerzhaften kleinen Einrissen und Abnutzungen kommen.

Anschlussheilbehandlung

Schmerzen lindern

Wenn die Schmerzen nicht mehr durch konservative Maßnahmen wie Massagen oder Physiotherapie gelindert werden können, muss als letzter Schritt eine Operation in Betracht gezogen werden. Nur die Knie- oder Hüft-TEP kann dann eine Schmerzfreiheit erzielen.

Am Anfang ist es wichtig jemanden an seiner Seite zu haben

Wenn bei Ihnen aufgrund einer Arthrose im Kniegelenk eine Knie-TEP oder einer Arthrose im Hüftgelenk eine Hüft-TEP implantiert wurde, haben Sie den größten Schritt schon hinter sich gebracht. Einigkeit besteht aber auch darüber, dass es sinnvoll wäre, noch nicht alleine zu Hause zu verweilen. Aufgrund der Operation hat Ihre Muskulatur eine Verletzung erfahren, ein Bluterguss lässt Ihr Gewebe sich noch dick und verhärtet anfühlen und die Wahrnehmung in Ihrem Bein ist insgesamt noch schlecht. Durch die Schmerzen in Ihrem Gelenk haben Sie das Bein geschont und es hat an Kraft verloren.

Sie werden oft zweifeln, das Richtige getan zu haben. In so einem Moment ist es wichtig jemanden an seiner Seite zu haben, der einen auffängt, alles kontrolliert und mit einer abgestimmten medikamentösen Therapie das Leben erträglicher gestaltet.

Wichtige Rehabilitationsziele der AR / AHB- Maßnahmen
  • Linderung und Bewältigung von akuten Schmerzen
  • Wiedererreichen einer schmerzfreieren Mobilität
  • Beseitigung oder Stabilisierung von Funktionseinschränkungen und Funktionsverlusten am Bewegungsapparat
  • Verbesserung von Koordination und Wahrnehmung
  • Verbesserung der Ausdauer
  • Ausgleich von Muskeldysbalancen
  • Kräftigung der gelenkführenden Muskulatur
  • Erlernen gelenkschonenden Verhaltensweisen
  • Haltungsverbesserung
  • Verbesserung des Wissens über die Krankheit
  • Erlernen von Krankheitsbewältigungsstrategien
  • Aufklärung über Risikofaktoren
  • Kontrolle der Wundheilung
  • Ernährungsberatung und Reduktion des Körpergewichts
  • Förderung von Stoffwechsel und Durchblutung
  • Wiederteilnahme an Privat-/ Berufsleben
  • Erhalt der Selbstversorgung

Die Zielbereiche ergänzen und beeinflussen sich wechselseitig. Um die Ziele gemeinsam mit unseren Patienten zu erreichen, therapieren wir im RehaKlinikum  Bad Säckingen mit verschiedenen, wissenschaftlich nachgewiesenen und anerkannten Methoden.

Abgestimmte Physiotherapie

Lassen Sie sich von uns helfen, sodass Sie wieder Ihren Alltag (oder Ihre Arbeit) bewältigen können. Im RehaKlinikum Bad Säckingen erhalten Sie abgestimmte Physiotherapie, die die Muskulatur kräftigt. Gleichzeitig wird das künstliche Gelenk an Ihre alltäglichen Bewegungen gewöhnt und auch Ihr Körper akzeptiert den eigentlichen Fremdkörper als neuen Bestandteil.

Es ist notwendig nach einer Versorgung mit einem künstlichen Gelenk eine aufwendige und zeitintensive Nachsorge durchzuführen. Solch eine Anschlussheilbehandlung muss innerhalb von 14 Tagen an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließen.

Viele Fragen fallen Ihnen erst ein, wenn Sie das Krankenhaus verlassen haben. Wir werden Ihre Fragen beantworten, Ihr Bein trainieren und beweglicher machen, damit es Sie wieder sicher und zuverlässig durch Ihr Leben tragen kann. Vertrauen Sie sich uns an, wir werden uns um Sie kümmern.

Insgesamt werden eine Reduktion der Einschränkungen durch die Erkrankung, die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie die Teilhabe am sozialen Leben angestrebt.

Bei der Therapie von Patienten wird ein besonderes multimodales Therapiekonzept angewandt, dass sich stark an den Empfehlungen der Deutschen Rentenversicherung orientiert.

Das Therapiekonzept
  • balneo-physikalische Anwendungen
  • Bewegungstherapie
  • Krankengymnastik
  • Ergotherapie
  • medikamentöse Therapie
  • psychologische Betreuung
  • Ernährungs-/Gesundheitsberatung
  • Patientenschulungen
  • Reha-/Sozialberatung

Rehanachsorge

Nach einer ambulanten oder stationären Reha über die Deutsche Rentenversicherung, besteht unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen, um die Erfolge aus der Reha zu stabilisieren oder auszubauen. Das Ärzteteam des RehaKlinikums Bad Säckingen kann bei Bedarf Leistungen zur Rehabilitationsnachsorge empfehlen.

Eine ärztliche Empfehlung enthält individuell auf die Erkrankung abgestimmte medizinische Leistungen und benennt eine Nachsorgeeinrichtung in Wohnort- und Arbeitsplatznähe. So können Sie die Behandlung neben Ihrer beruflichen Tätigkeit in Anspruch nehmen. Ob Sie das Angebot annehmen, ist Ihnen freigestellt.

Die ambulante Nachsorge sollte möglichst nahtlos an die Rehabilitation anschließen.

Nähere Auskünfte

Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.

Dafür bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund das IRENA-Verfahren (Intensivierte REhaNAchsorge) an.

Nachsorgeprogramme

Im Rehaklinikum Bad Säckingen haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Nachsorgeprogramme durchzuführen. In einem kurzen ärztlichen Aufnahmegespräch wird mit Ihnen besprochen, welche Verfahren für Sie am besten sind. Nach dem Aufnahmegespräch beginnen Sie mit Ihrem Nachsorge-Programm:

  • IRENA

Die Nachsorge-Programme umfassen jeweils max. 24 Termine innerhalb von 6 Monaten direkt nach der stationären Rehabilitation. Dabei muss die Nachsorge direkt im Anschluss an die stationäre Rehabilitation begonnen werden. Schwerpunkte hierbei sind neben der medizinischen Trainingstherapie (MTT) auch Übungen im Bewegungsbad sowie Gruppengymnastik. Es können indikationsspezifisch Gruppentherapien, z.B. zur Erweiterung der Entspannungskompetenz und ggf. ergotherapeutische Kleingruppenbehandlungen hinzukommen.

Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten dieser Nachsorgebehandlungen.

 

Ansprechpartnerinnen für Reha-Nachsorge:

Frau Cornelia Schmid

rehanachsorge@rkbs.de

Weitere Informationen

 

Am Ende Ihrer Rehabilitation wird eine Reha-Nachsorge-Maßnahme bei Bedarf vom Arzt, welcher Sie hier behandelt hat, empfohlen. Die Ansprechpartnerinnen in der Reha- und Sozialberatung werden dann mit Ihnen eine „wohnortnahe“ Nachsorgeanbieter suchen und die notwenigen Antragsverfahren in die Wege leiten.

 

Erhalten Sie hier Informationen der Deutschen Rentenversicherung:

Rehanachsorge

Ihre Ansprechpartner

Aurora Maniscalco

Patientenaufnahme

Dr. med. Eckard Schniz

Oberarzt
Facharzt für Allgemeinmedizin

Telefon
+49 77 61 / 554 -4021

+49 77 61 / 554 -4020

Fax
+49 77 61 / 554 -917

E-Mail
patientenaufnahme@rkbs.de

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+49 77 61 / 554 -4463

Fax
+49 77 61 / 554 -4464

E-Mail
sekretariat-ca@rkbs.de