Informationen für Patienten
Wie komme ich in das RehaKlinikum Bad Säckingen?
Über die Rentenversicherung
Wir haben mit verschiedenen Rentenversicherungen (DRV) Belegungsverträge. Eine Aufnahme über die Rentenversicherung kann nur bei direkter Zuweisung von dort erfolgen.
Über die Krankenkasse
Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V für stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Außerdem nimmt das RehaKlinikum Bad Säckingen Patienten nach § 23 (stationäre medizinische Vorsorgeleistungen) und/oder § 40 SGB V (stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen einschließlich Anschlussheilbehandlungen) auf.
Zur Direktabrechnung mit einer Krankenkasse benötigen wir grundsätzlich vorab eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung. Eine Verordnung von Krankenhauspflege reicht nur aus, wenn die Krankenkasse darauf bestätigt, dass Sie für das RehaKlinikum Bad Säckingen nach einem der oben genannten Paragrafen die Kosten übernimmt. Erst dann können wir Ihnen einen verbindlichen Termin zusagen.
Downloads
Weitere Informationen
- AR-AHB Flyer.pdf (1,8 MiB)
- Ergotherapie-Handtherapie.pdf (1,4 MiB)
- Ernaehrung.pdf (1,4 MiB)
- Fibromyalgie.pdf (205,0 KiB)
- Freizeitangebote.pdf (2,3 MiB)
- Ganzkörper-Kältekammer.pdf (1,0 MiB)
- Gefaesserkrankung.pdf (1,3 MiB)
- MBOR-Flyer.pdf (183,8 KiB)
- Rehab-pflegende-Angehörige.pdf (1,1 MiB)
- RKBS_Flyer.pdf (2,0 MiB)
Entlassmanagement
Die Mitarbeiter/Innen der Reha- und Sozialberatung der RehaKlinikum Bad Säckingen GmbH informieren Sie in Einzelgesprächen nach ärztlicher Verordnung und in Vorträgen zu den Themenfeldern:
- berufliche Fragen und Möglichkeiten der beruflichen Umorientierung im Zusammenhang mit der Erkrankung
- Fördermöglichkeiten durch Sozialleistungsträger (sog.“ Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“)
- allgemeine sozialversicherungsrechtliche Zusammenhänge
- Auskünfte zu Sozialleistungen wie der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung u.a.
- Fragen zum Schwerbehindertenrecht
- allgemeine arbeitsrechtliche Informationen im Zusammenhang mit einer Erkrankung
- wohnortnahe Beratungsstellen
- nachversorgende Organisationen wie Pflegedienste u.ä.
Die Einzelgespräche erfolgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten. Diese Gespräche ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen zur Situationsklärung und Entscheidungshilfe beitragen sowie weiterführende Informationsmöglichkeiten aufzeigen.
Außerdem werden“ Stufenweise Wiedereingliederungen am Arbeitsplatz“ eingeleitet.
Für Rehabilitanden, welche in Trägerschaft einer Krankenkasse eine Anschlussrehabilitation in unserem Hause durchführen, steht die Reha- und Sozialberatung bei Bedarf zur Unterstützung in der Organisation einer Nachversorgung zur Verfügung (sog. „Entlassmanagement“).
Privatpatient
Als Selbstzahler
Wir haben einen pauschalen Tagessatz, in dem alle Leistungen im RehaKlinikum Bad Säckingen gemäß den Aufnahme-und Behandlungsbedingungen enthalten sind.
Privat oder Beihilfeberechtigt
Das RehaKlinikum Bad Säckingen wird vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. - Landesausschuss Baden-Württemberg - gemäß § 4, Abs. 5, MB/KK als sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ geführt. Die Kostenübernahme für eine stationäre Heilbehandlung durch den Versicherer ist möglich, wenn dieser vor Beginn der Maßnahme die Kostenübernahme schriftlich zugesagt hat.
Rechnen Sie mit einer Beihilfestelle ab, sollten Sie sich vorab genau erkundigen, ob ein amtsärztliches Gutachten und ein Anerkennungsverfahren notwendig sind.
Downloads
Weitere Informationen
- AR-AHB Flyer.pdf (1,8 MiB)
- Ergotherapie-Handtherapie.pdf (1,4 MiB)
- Ernaehrung.pdf (1,4 MiB)
- Fibromyalgie.pdf (205,0 KiB)
- Freizeitangebote.pdf (2,3 MiB)
- Ganzkörper-Kältekammer.pdf (1,0 MiB)
- Gefaesserkrankung.pdf (1,3 MiB)
- MBOR-Flyer.pdf (183,8 KiB)
- Rehab-pflegende-Angehörige.pdf (1,1 MiB)
- RKBS_Flyer.pdf (2,0 MiB)
Rehaantrag
Der Weg zu einer Rehabilitationsmaßnahme
- Gehen Sie zu Ihrem behandelnden Hausarzt bzw. zu dem entsprechenden Facharzt, bei dem Sie in Behandlung sind. Er hilft Ihnen dabei, den Reha-Antrag zu stellen. Suchen Sie sich die geeignete Klinik für sich aus. Dabei können sie das Wunsch- und Wahlrecht geltend machen. (SGB IX § 9 (1) Wunsch u. Wahlrecht)
- Der Antrag, der Selbstauskunftsbogen sowie ggf. der ärztliche Befundbericht werden vom Arzt per Post an die zuständige Rentenversicherung (Erwerbstätige) oder Krankenkasse (Nicht-Erwerbstätige) eingereicht.
- Die Rentenversicherung bzw. die Krankenkasse entscheidet nach der medizinischen Prüfung über den Antrag zur Rehabilitation.
Der Rehaantrag soll die ärztlichen Bescheinigungen und Begründungen enthalten. Diese sollten so ausführlich wie möglich sein und neben der Diagnose auch die in Frage kommenden Therapien enthalten. Ihr Arzt sollte möglichst genau beschreiben, in welcher Form Sie durch Ihre Erkrankung eine Einschränkung gegenüber gesunden Menschen erfahren. Hier wird dargelegt, warum Sie als Betroffener rehabilitationsbedürftig sind und warum der Reha Antrag, bzw. die Rehabilitation genehmigt werden soll.
Es ist also sehr wichtig, den Reha-Antrag mit einem klaren Ziel in Angriff zu nehmen und dies mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Er ist letztlich derjenige, der über die medizinische Notwendigkeit Ihrer Reha-Maßnahme entscheidet und Ihren Reha Antrag unterstützt.
Bei Fragen stehen Ihren unsere Mitarbeiter der Patientenaufnahme gerne hilfreich zur Seite.
Wunsch und Wahlrecht
Informationen zum Wahlrecht
Damit Sie Ihre Rehamaßnahme auch bei uns im RehaKlinikum Bad Säckingen durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Wahlrecht geben:
Wunschklinik auswählen
Es ist wichtig, dass Sie sich schon vor der Beantragung Ihrer Reha darüber informieren, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht.
Antragstellung
Sobald Sie sich für eine Wunschklinik entschieden haben, ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit einem schriftlichen Vorschlag durch Nennung von Name und Ort Ihrer Wunscheinrichtung.
Nach § 9 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht haben Sie das Recht, sich eine Klinik Ihrer Wahl auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
Sollten Sie Hilfestellungen bei diesem Thema brauchen, dann können Sie sich gerne an unsere Patientenaufnahme wenden.
Ihre Ansprechpartner
Aurora Maniscalco
Leitung Patientenaufnahme
Alessia Ehrhardt
Patientenaufnahme
Telefon
+49 77 61 / 554 -4021
+49 77 61 / 554 -4020
Fax
+49 77 61 / 554 -917
Servicezeiten
Montag und Mittwoch
14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag
8:30 - 12:30 Uhr