Zuweiser Informationen
Hilfreiche Informationen und Formulare
Bei der Vorbereitung und Organisation einer Rehabilitationsmaßnahme im RehaKlinikum Bad Säckingen ist Ihnen unser Team der Patientenaufnahme gerne behilflich. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite hilfreiche Informationen und Formulare zur Verfügung.
Versorgungsvertrag
Das RehaKlinikum Bad Säckingen hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V für stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Außerdem werden im RehaKlinikum Bad Säckingen Patienten nach § 23 (stationäre medizinische Vorsorgeleistungen) und/oder § 40 SGB V (stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen einschließlich Anschlussheilbehandlungen) aufgenommen.
Das RehaKlinikum Bad Säckingen erbringt ambulante Reha-Leistungen nach § 111c SGB V (ambulante Rehamaßnahmen) und hat eine Zulassung nach § 125 Abs. 2 SGB V (Heilmittelerbringung) für die Physiotherapie, Ergotherapie, physikalische Therapie.
Das RehaKlinikum Bad Säckingen wird von allen Rentenversicherungsträgern belegt.
Patientenaufnahme für Zuweiser
Wenn Sie Hilfe zur Beratung Ihrer Patienten benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenaufnahme.
Belegung durch
- Rentenversicherung (Bund, Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin-Brandenburg, Saarland, Nordbayern, Bayern-Süd, Nordhamburg, Hessen, Westfahlen, Braunschweig-Hannover, Schwaben, Rheinland)
- Gesetzliche Krankenkassen
- Private Krankenkassen
- Berufsgenossenschaften
- Beihilfe
- Selbstzahler
- Begleitpersonen für alle im Hause behandelten Patienten
Ihre Ansprechpartner
Aurora Maniscalco
Patientenaufnahme
Telefon
+49 77 61 / 554 -4021
+49 77 61 / 554 -4020
Fax
+49 77 61 / 554 -917
Servicezeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag
14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr
Freitag
14:00 - 16:00 Uhr