Zuweiser

Zuweiser Informationen

Hilfreiche Informationen und Formulare

Bei der Vorbereitung und Organisation einer Rehabilitationsmaßnahme im RehaKlinikum Bad Säckingen ist Ihnen unser Team der Patientenaufnahme gerne behilflich. Wir stellen Ihnen auf dieser Seite hilfreiche Informationen und Formulare zur Verfügung.

Versorgungsvertrag

Das RehaKlinikum Bad Säckingen hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V für stationäre Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung. Außerdem werden im RehaKlinikum Bad Säckingen Patienten nach § 23 (stationäre medizinische Vorsorgeleistungen) und/oder § 40 SGB V (stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen einschließlich Anschlussheilbehandlungen) aufgenommen.

Das RehaKlinikum Bad Säckingen erbringt ambulante Reha-Leistungen nach § 111c SGB V (ambulante Rehamaßnahmen) und hat eine  Zulassung nach § 125 Abs. 2 SGB V (Heilmittelerbringung) für die Physiotherapie, Ergotherapie, physikalische Therapie.

Das RehaKlinikum Bad Säckingen wird von allen Rentenversicherungsträgern belegt.

Patientenaufnahme für Zuweiser

Wenn Sie Hilfe zur Beratung Ihrer Patienten benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Patientenaufnahme.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Belegung durch

  • Rentenversicherung (Bund, Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin-Brandenburg, Saarland, Nordbayern, Bayern-Süd, Nordhamburg, Hessen, Westfahlen, Braunschweig-Hannover, Schwaben, Rheinland)
  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Private Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • Beihilfe
  • Selbstzahler
  • Begleitpersonen für alle im Hause behandelten Patienten

Ihre Ansprechpartner

Aurora Maniscalco

Patientenaufnahme

Telefon
+49 77 61 / 554 -4021
+49 77 61 / 554 -4020

Fax
+49 77 61 / 554 -917

E-Mail
patientenaufnahme@rkbs.de

Servicezeiten

Montag, Mittwoch und Donnerstag
14:00 - 16:30 Uhr

Dienstag
8:00 - 12:00 Uhr

Freitag
14:00 - 16:00 Uhr