Kommen Sie einfach zu uns in die Reha.

Doch an wen muss ich mich wenden um eine Reha zu beantragen?
Es gibt zwei direkte Anlaufstellen für Ihren Reha-Antrag.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel für die Kostenübernahme bei RentnernInnen sowie für Pflegebedürftige zuständig. Auch Mütter oder Väter können gemeinsam mit ihren Kindern eine medizinische Rehabilitation als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Die Rentenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten bei Berufstätigen, bei denen mit Hilfe von Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden soll.

Bei Unklarheiten ob für Ihren Reha-Antrag die Rentenversicherung oder die Krankenkasse zuständig ist, helfen Ihnen die jeweiligen Ansprechstellen.

Ansprechstellen – Deutsche Rentenversicherung 
Ansprechstellen – Krankenkassen

 

Selbstverständlich steht Ihnen auch unsere Patientenaufnahme bei Fragen und Unklarheiten sehr gerne zur Verfügung. Telefon: +49 7761/554-4021

 

Und nicht vergessen, Sie haben das Recht selbst zu entscheiden, in welche Reha-Einrichtung Sie gehen wollen. Genauere Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie hier.